Die 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ver­pflich­tet Betriebsstätten mit mehr als 51 Beschäftigten ab 1. April ein Präventionskonzept zu imple­men­tie­ren. Wir haben die wich­tigs­ten Informationen für Sie zusammengefasst.

Basierend auf einer Risikoanalyse und dem aktu­el­len Stand der Wissenschaft ist das Konzept zur Minimierung des Infektionsrisikos aus­zu­ar­bei­ten und umzu­set­zen. Das COVID-19 Präventionskonzept hat ins­be­son­de­re zu enthalten: 
  • spe­zi­fi­sche Hygienevorgaben
  • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
  • Risikoanalyse
  • Regelungen betref­fend die Nutzung sani­tä­rer Einrichtungen
  • Regelungen für Mitarbeiter- und Kundenströme
  • Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen
Die Einhaltung der Punkte muss durch geeig­ne­te Maßnahmen des Betreibers sicher­ge­stellt wer­den. Auf der Seite der WKO steht ein Muster-Präventionskonzept zum Download zur Verfügung: https://www.wko.at/branchen/handel/covid-19-praeventionskonzept-betriebsstaetten.pdf
Sarah Majnik

Unsere Expertin Sarah Majnik, MSc MSc rät:

Eine schrift­li­che Ausarbeitung der iden­ti­fi­zier­ten Risikofaktoren in Bezug auf COVID-19 und der Maßnahmen, die einer Verbreitung des Virus ent­ge­gen­wir­ken sol­len sowie die Dokumentation der regel­mä­ßi­gen Evaluierung. Sarah Majnik, MSc MSc Human Resources

sarah.majnik@bgundp.com