Die 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung verpflichtet Betriebsstätten mit mehr als 51 Beschäftigten ab 1. April ein Präventionskonzept zu implementieren. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Basierend auf einer Risikoanalyse und dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist das Konzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.
Das COVID-19 Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten:
- spezifische Hygienevorgaben
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Risikoanalyse
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
- Regelungen für Mitarbeiter- und Kundenströme
- Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen